Meister*in für Kraftverkehr (IHK)

Suchen Sie nach neuen beruflichen Ziele im spannenden Umfeld der Logistik, können Sie diese im Lehrgang zum*geprüften Meister Kraftverkehr*in schon in wenigen Monaten verwirklichen.
Den Abschluss "Geprüfte*r Meister Kraftverkehr*in (IHK)" kann jeder erwerben, der über 4 Jahre Berufserfahrung oder eine abgeschlossene Ausbildung in dieser Branche und inklusive Ausbildung über mindestens 1 Jahr  Berufserfahrung verfügt.

Kurz und knapp:

Form: Teilzeit
Dauer: 21 Monate, aufgeteilt in die Stufen 3-5
Beginn: 02.05. / 02.11.
Standorte: Bornheim und Neuss

Die Ausbildung gliedert sich in die Stufen 3-5, die auf die als Zulassungsvoraussetzung geltende Ausbildung aufbauen.     

Lehrgangsinhalte

Basisqualifizierung
(Stufe 3):

► Rechtsbewusstes Handeln

► Betriebswirtschaftliches Handeln

► Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung

► Zusammenarbeit im Betrieb

Ausbildung der Ausbilder AdA (Stufe 4):

► Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen

► Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken

► Ausbildung durchführen

► Ausbildung abschließen

Handlungsspezifische Qualifikation (Stufe 5):

► Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme

► Arbeits-, Gesundheit-, und Umweltschutz

► Qualitätsmanagement

► Personalführung

► Personalentwicklung

► Fuhrparkmanagement

► Fuhrparktechniken

Eingangsvoraussetzungen

► eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Kraftverkehrsberufen zugeordnet werden kann

► eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufserfahrung oder

► eine mindestens vierjährige Berufserfahrung.

► Bis zur finalen Abschlussprüfung muss 1 Jahr Berufserfahrung nachgewiesen werden.

Förderung

Aufstiegs-BAFöG

Zielgruppe

Berufskraftfahrer, die sich im Meisterlehrgang weiterbilden möchten

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d). Sämtliche personenbezogene Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.