Meister*in für Kraftverkehr (IHK)
Suchen Sie nach neuen beruflichen Ziele im spannenden Umfeld der Logistik, können Sie diese im Lehrgang zum*geprüften Meister Kraftverkehr*in schon in wenigen Monaten verwirklichen.
Den Abschluss "Geprüfte*r Meister Kraftverkehr*in (IHK)" kann jeder erwerben, der über 4 Jahre Berufserfahrung oder eine abgeschlossene Ausbildung in dieser Branche und inklusive Ausbildung über mindestens 1 Jahr Berufserfahrung verfügt.
Kurz und knapp:
Form: | Teilzeit |
Dauer: | 21 Monate, aufgeteilt in die Stufen 3-5 |
Beginn: | 02.05. / 02.11. |
Standorte: | Bornheim und Neuss |
Die Ausbildung gliedert sich in die Stufen 3-5, die auf die als Zulassungsvoraussetzung geltende Ausbildung aufbauen.
Lehrgangsinhalte
Basisqualifizierung
(Stufe 3):
► Rechtsbewusstes Handeln
► Betriebswirtschaftliches Handeln
► Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
► Zusammenarbeit im Betrieb
Ausbildung der Ausbilder AdA (Stufe 4):
► Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
► Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
► Ausbildung durchführen
► Ausbildung abschließen
Handlungsspezifische Qualifikation (Stufe 5):
► Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
► Arbeits-, Gesundheit-, und Umweltschutz
► Qualitätsmanagement
► Personalführung
► Personalentwicklung
► Fuhrparkmanagement
► Fuhrparktechniken
Eingangsvoraussetzungen
► eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Kraftverkehrsberufen zugeordnet werden kann
► eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufserfahrung oder
► eine mindestens vierjährige Berufserfahrung.
► Bis zur finalen Abschlussprüfung muss 1 Jahr Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Förderung
Aufstiegs-BAFöG
Zielgruppe
Berufskraftfahrer, die sich im Meisterlehrgang weiterbilden möchten
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d). Sämtliche personenbezogene Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.