Weiterbildung für Berufskraftfahrer

Module 1-5 gem. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Berufskraftfahrer mit den Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE müssen sowohl über eine Grundqualifikation verfügen, als auch alle fünf Jahre eine Weiterbildung gemäß § 5 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zur Ausstellung bzw. Verlängerung des Fahrerqualifikationsnachweises absolvieren. 

Modul 1   Eco Fahren & Assistenzsysteme
Modul 2   Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
Modul 3   Gefahrenwahrnehmung
Modul 4   Schadensprävention
Modul 5   Sicherheit für Ladung & Fahrgast

Standort: Bornheim

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