Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Module 1-5 gem. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
Berufskraftfahrer mit den Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE müssen sowohl über eine Grundqualifikation verfügen, als auch alle fünf Jahre eine Weiterbildung gemäß § 5 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zur Ausstellung bzw. Verlängerung des Fahrerqualifikationsnachweises absolvieren.
Modul 1 | Eco Fahren & Assistenzsysteme |
Modul 2 | Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber |
Modul 3 | Gefahrenwahrnehmung |
Modul 4 | Schadensprävention |
Modul 5 | Sicherheit für Ladung & Fahrgast |
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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d). Sämtliche personenbezogene Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.